Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeine Fragen

UNIVERSUM Inkasso hat einen neuen Markenauftritt und befindet sich noch in der Umstellungsphase. Was bedeutet das?

Herzlich willkommen auf unserer neuen Webseite. Wie Sie sicherlich festgestellt haben, haben wir unsere Webseite und damit auch unseren Markenauftritt erneuert.

Wir möchten Ihnen mit unserer neuen Webseite alle für Sie wichtigen Informationen einfacher und übersichtlicher zur Verfügung stellen.Unsere Vision: Faires Inkasso, das jede:r versteht und jede:n erreicht.

An einigen Stellen unserer Webseite, wie z.B. in unserem Service-Portal werden Sie einige Zeit noch das alte Design und das alte Logo vorfinden.

Wie kann ich UNIVERSUM Inkasso kontaktieren?

Sie können UNIVERSUM Inkasso auf folgenden Wegen erreichen:

Unser telefonischer Kundenservice steht Ihnen Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 69 4209105 zur Verfügung.

Bei Fragen zu einer Forderung halten Sie bitte Ihr Aktenzeichen bereit. Ihr Aktenzeichen finden Sie bei von uns gesendeten E-Mails jeweils in der Betreff-Zeile, bei Briefen auf der rechten Seite.

Warum habe ich ein Schreiben von Universum erhalten?

Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung von uns erhalten haben, so besteht eine offene, unbezahlte Forderung gegen Sie. Wir wurden von dem im Schreiben genannten Unternehmen mit der Einziehung dieser Forderung beauftragt. 

Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter:innen für weitere Informationen, eine Absprache zur Forderungsregulierung oder bei der Klärung von Unklarheiten zur Verfügung. Besuchen Sie hierzu auch unser online Service-Portal. Dort können Sie Einsicht in den aktuellen Stand der Forderung nehmen.  

Ich habe eine E-Mail / eine SMS von UNIVERSUM erhalten. Kann das sein?

Wir möchten jedem Kunden, bzw. jeder Kundin eine bequeme und schnelle Form der Kommunikation zur Verfügung stellen. Natürlich nutzen wir dafür auch E-Mails und SMS.

Ich kenne die Forderung nicht. Wie kann das sein?

Bitte ignorieren Sie unsere Kontaktaufnahme trotzdem nicht. Gerne können Sie uns eine E-Mail senden oder am Telefon die Situation besprechen und damit weitere Erinnerungen und Kosten vermeiden. Wir klären den Vorgang mit dem Vertragspartner und stoppen das Verfahren selbstverständlich, wenn sich herausstellt, dass unsere Zahlungsaufforderungen nicht berechtigt sind. 

Sollte Ihnen der Vertragspartner nicht bekannt sein, kann die Forderung trotzdem berechtigt sein, etwa wenn Sie im Rahmen Ihrer Bestellung bei einem Shop die Leistungen eines sogenannten Zahlungsdienstleisters in Anspruch genommen haben. Dieser Dienstleister, der etwa die Bezahlung per Rechnung ermöglicht hat, ist Ihr rechtmäßiger Vertragspartner und darf nun die Zahlung von Ihnen erwarten. 

Ich wurde von UNIVERSUM kontaktiert. Was kann ich tun?

Wenn Sie von uns kontaktiert wurden, haben Sie bei dem in der E-Mail oder dem Brief genannten Unternehmen eine offene Rechnung noch nicht bezahlt. Nutzen Sie die in der Kontaktaufnahme genannten Zahlmöglichkeiten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, um die Zahlung der offenen Forderung zu vereinbaren und den Inkassoprozess zu beenden. 

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung nicht rechtmäßig ist, Sie bereits bezahlt haben, die Ware zurückgeschickt hatten oder Sie gerade nicht zahlen können, nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit uns auf. Wir finden gemeinsam eine Lösung und können mögliche Missverständnisse aus der Welt schaffen. Deswegen bitten wir Sie auch, davon abzusehen, gar nicht zu reagieren oder den Kontakt zu ignorieren. 

Was passiert, wenn ich die Kontaktversuche von UNIVERSUM ignoriere?

Wir werden mehrfach versuchen mit Ihnen in Verbindung zu treten. Tendenziell gilt: Je länger der Inkassoprozess andauert, desto mehr Kosten kommen auf Sie zu. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, frühzeitig zu reagieren, um eine schnelle, gütliche Einigung zu erzielen und unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. 

Fragen zu meiner Forderung

Was geschieht, wenn ich den Forderungsbetrag an UNIVERSUM zahle?

Sobald Sie die zur Zahlung offenstehende Summe bezahlt haben, gilt die Forderungsangelegenheit als ausgeglichen. Im Anschluss werden wir unseren Auftraggeber (also den Forderungsgeber) zeitnah informieren. 

Was geschieht, wenn ich nur einen Teil des Forderungsbetrags zahle?

Nach Ausgleich eines Teilbetrages steht der noch verbleibende Restbetrag weiterhin zur Zahlung offen. Bitte überweisen Sie diesen möglichst umgehend. 

Ich habe den Forderungsbetrag bereits gezahlt. Können Sie meine Forderung prüfen?

Zur Prüfung der Forderung steht Ihnen unser online Service-Portal und um die Uhr zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass es einige Tage dauern kann, bis wir Ihr Anliegen geprüft haben. Im Falle, dass eine Forderung bereits bezahlt wurde, lassen wir Ihnen im Anschluss eine Bestätigungsmeldung oder ein Erledigungsschreiben per E-Mail oder Post zukommen.

Falls die Zahlung in der Forderungsaufstellung nicht aufgeführt ist oder Sie nichts von uns gehört haben, können Sie uns zur Prüfung des Sachverhalts eine Kopie des Zahlungsbelegs (z.B. Kontoauszug, Überweisungsbeleg) zukommen lassen.

Wenn Sie einen direkten Kontakt mit einem unserer Mitarbeiter:innen wünschen, können Sie uns eine E-Mail an office@universum-inkasso.de senden oder uns unter +49 69 4209105 (Mo-Fr von 08 -18 Uhr) anrufen oder per WhatsApp Kontakt mit uns aufnehmen. Bitte verwenden Sie als Betreff in der E-Mail Ihr Aktenzeichen.

Wie kann ich eine Forderungsaufstellung anfordern?

Nutzen Sie Ihren persönlichen Bereich unseres online Service-Portals. Dort können Sie jederzeit Einsicht in den aktuellen Stand der Forderung nehmen.

Alternativ können wir Ihnen auf Anfrage per E-Mail an office@universum-inkasso.de natürlich auch gerne eine Forderungsaufstellung per E-Mail senden. Bitte verwenden Sie Ihr Aktenzeichen als Betreff in der E-Mail.

Warum ist der geforderte Betrag höher als die ursprüngliche Hauptforderung?

Neben der ursprünglichen Hauptforderung fallen im Verlauf des Verfahrens gesetzlich zulässige Inkassokosten, Zinsen und ggf. weitere Gebühren an. Diese sind detailliert in unserer Forderungsaufstellung aufgeführt, die Sie zusammen mit dem Schreiben erhalten haben und auch in unserem online Service-Portal finden können.

Alle erhobenen Gebühren und Kosten entsprechen den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), das die Ausübung von Inkassodienstleistungen regelt.

Fragen zu Bezahlmöglichkeiten

Wie kann ich die offene Forderung bezahlen?

Sie können Ihre offene Forderung bequem über verschiedene Zahlungsmethoden (Klarna Sofort, Debit Karte, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay) auf unserem Service-Portal begleichen. 

Alternativ können Sie den geforderten Betrag auch überweisen. Die Bankverbindung mit Ihrer persönlichen IBAN finden Sie in jedem unserer Schreiben an Sie und auch in unserem Service-Portal.

Sie können sich mit Ihrem Aktenzeichen im online Service-Portal registrieren. Ihr Aktenzeichen finden Sie bei von uns gesendeten E-Mails jeweils in der Betreff-Zeile, bei Briefen auf der rechten Seite.

Überweisung: Geben Sie bei einer Überweisung immer Ihr Aktenzeichen im Verwendungszweck an. Nur so können wir sicherstellen, dass wir Ihre Zahlung schnell zuordnen können.  

Bezahllink: Wenn Sie einen Bezahllink von uns erhalten haben, können Sie einfach und unkompliziert durch einen Klick auf den Bezahl-Button online eine Direktzahlung per Klarna Sofort, Debit Karte, Kreditkarte oder über Apple oder Google Pay vornehmen. 

Sofern es Ihnen aktuell nicht möglich ist, den vollen Betrag auf einmal zu bezahlen, dann besuchen Sie unser online Service-Portal oder WhatsApp und prüfen Sie, ob eine Ratenzahlung für Sie in Frage kommt.

Welche Bankverbindung soll ich nutzen? Die IBAN im Schreiben weicht von der IBAN auf der Homepage ab.

Die Bankverbindung in Ihrem Schreiben ist eine spezielle, nur für Sie persönlich eingerichtete IBAN

Auf der Webseite finden Sie zusätzlich unsere allgemeine Bankverbindung.

Zur besseren Zuordnung empfehlen wir Ihnen, immer die IBAN aus den Schreiben zu verwenden! 

Unsere allgemeine Bankverbindung:

  • Kontoinhaber: UNIVERSUM Inkasso GmbH

  • IBAN: DE49 5004 0000 0583 4726 00

  • BIC: COBADEFFXXX

  • Bank: Commerzbank Frankfurt

  • Verwendungszweck: Ihr Aktenzeichen

Kann ich den Betrag auch in Raten zahlen?

Gerne sind wir bereit, eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Ihnen einzugehen, sollte es Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein, die Forderung im Gesamten auszugleichen. 

Bitte fragen Sie nach einer Ratenzahlung, damit wir prüfen können, ob und in welcher Höhe das für Sie möglich ist.

Sie können eine Anfrage für eine Ratenzahlung über folgende Wege stellen:

Bitte beachten Sie: Sollte Ihnen im Service-Portal keine Ratenanzahlungsanfrage angezeigt werden, kann dies verschiedene Gründe haben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an uns per E-Mail, Telefon oder WhatsApp.

Fragen zum Service-Portal

Welche Funktionen stehen mir im Service-Portal zur Verfügung?

Sie können im Service-Portal:

  • Ihre Forderungsaufstellung einsehen

  • Lastschriftverfahren einleiten

  • Direkt online per Kreditkarte, Apple oder Google Pay bezahlen

  • Eine Ratenzahlungsanfrage an uns stellen

  • Einen Zahlungsnachweise hochladen

  • Einen Rückruf mit uns vereinbaren

  • Datenänderungen eintragen (Umzug / Namensänderung / etc.)

  • Uns direkt eine Nachricht zukommen lassen

Bitte beachten Sie: Sollte Ihnen eine Ratenanzahlungsanfrage nicht angezeigt werden, kann dies verschiedene Gründe haben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte mit Ihrer Ratenzahlungsanfrage direkt per E-Mail an office@universum-inkasso.de. Bitte verwenden Sie als Betreff Ihr Aktenzeichen.

Ich habe meine Zugangsdaten vergessen. Wie kann ich neue beantragen?

Ihr Benutzername ist immer Ihr Aktenzeichen. Das finden Sie auf jedem Brief und in jeder E-Mail von uns. Sollten Sie das Passwort vergessen haben, können wir es für Sie zurücksetzen. Senden Sie uns dafür einfach eine Nachricht über folgendes Formular.